24.04.2018
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23.04.2018
Memorandum 2018: Preis der »schwarzen Null« - Verteilungsdefizite und Versorgungslücken
WiWo: Rente mit 70 - Überfällig oder überflüssig?
VersicherungsJournal: Regierung gerät bei der Doppelverbeitragung unter Zugzwang
ihre vorsorge: Nicht beitragsgedeckte Leistungen belasten DRV erheblich
22.04.2018
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O-Ton Arbeitsmarkt: Hauptsächlich kurze Aktivierungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger
21.04.2018
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BMG: GKV-Versichertenentlastungsgesetz - Referentenentwurf
FAZ: BA-Chef Scheele - »Geisterdebatte um Hartz IV«
20.04.2018
Spiegel: Spahn will Krankenkassen zu Beitragssenkungen zwingen
Gesundheitsausschuss: Abschaffung der Doppelverbeitragung - Stellungnahmen
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18.04.2018
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HBS: Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich deutlich reduzieren
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17.04.2018
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13.04.2018
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Spiegel: Der große Hartz-Schock kommt erst noch
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09.04.2018
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05.04.2018
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04.04.2018
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IAB: Ein-Euro-Jobs - Integrationschancen werden vom Einsatzfeld beeinflusst
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03.04.2018
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HB: Paketboten verdienen im Schnitt weniger als vor zehn Jahren
Freitag: Armut, die sich lohnt
miese-jobs: Trotz Lohnanhebung erhalten viele Leiharbeiter nur Niedriglöhne
31.03.2018
Sozialismus: Grundsicherung neu ausrichten – aber wie?
30.03.2018
FAZ: »Solidarisches Grundeinkommen« - Gute Idee mit falschem Namen
HB: Hartz IV-Bekenntnis bringt SPD-Chef Scholz Kritik aus den eigenen Reihen
29.03.2018
FR: Hartz IV - Trickserei und Dummheit der SPD
Freitag: SPD und Hartz IV - Es ist nicht zu glauben
HB: Hartz-IV-Debatte – Arbeitsminister Heil lässt viele Fragen offen
BIAJ: Als Langzeitarbeitslose registrierte erwerbsfähige Hartz IV'ler - Großstadtvergleich
BIAJ: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte - Ländervergleich März 2018
DESTATIS: Februar 2018 - 1,4 Prozent mehr Erwerbstätige im Vorjahresvergleich
ND: Vizekanzler Scholz will an Hartz IV festhalten
28.03.2018
DIW: Entlastungen bei den Sozialbeiträgen sind eine Alternative zu Steuersenkungen
DESTATIS: 1.059.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017
SZ: Heil offen für Gespräche über »Abschaffung« von Hartz IV
Zeit: Wirtschaftsforscher fordern Entlastung von Geringverdienern
27.03.2018
FR: Selbstständige - Auf Kosten der Krankenkasse
ihre vorsorge: Rentenpaket 2014 - 18 Prozent der EM-Rentner begünstigt
26.03.2018
BIAJ: Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen 2016
miese-jobs: Entwicklung der Reallöhne im Jahr 2017 - Eine magere Bilanz
Spiegel: Bildungs- und Teilhabepaket - Nur jeder Vierte nutzt Zuschüsse
VersicherungsJournal: Welche Pensionskassen ihren Rechnungszins abgesenkt haben
DESTATIS: Lebenserwartung für Jungen und Mädchen steigt weiter an
25.03.2018
Tagesspiegel: SPD-Vize Dreyer - Abschaffung von Hartz IV ist möglich
Spiegel: Kann ein Grundeinkommen Hartz IV ersetzen?
Tagesspiegel: Langzeitarbeitslose - Hauptsache raus aus der Statistik
24.03.2018
BIAJ: Arbeitslosenquoten und Armutsgefährdungsquoten 2006 und 2016 in den 14 Großstädten
23.03.2018
Spiegel: 1,4 Millionen Rentner arbeiten im Alter
Spiegel: SPD-Spitzengenossen wollen Hartz IV beenden
WSI: Lohnausfälle und entgangene Sozialbeiträge durch Mindestlohnumgehungen
SZ: Mindestlohn-Tricks kosten Deutschland zehn Milliarden
Berliner Zeitung: Spahn leitet konkrete Schritte gegen Pflegenotstand ein
Tagesspiegel: Müller - Hartz IV bleibt ein Makel. Das Grundeinkommen ist möglich
22.03.2018
miese-jobs: Arbeitslose werden weiterhin zu oft in die Leiharbeit gedrückt
HB: Hessen treibt Debatte um »Deutschlandrente« für alle voran
BIAJ: Jobcenter gE - Verwaltungskosten 2014 bis 2017 und Mittelumschichtungen 2017
21.03.2018
SZ: EU-Ausländern das Kindergeld kürzen? So einfach ist das nicht!
RND: Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht
Berliner Zeitung: Fratzscher (DIW) - »Solidarisches Grundeinkommen ist sinnvoll und finanzierbar«
20.03.2018
Spiegel: Geförderte Jobs für Langzeitarbeitslose
HB: Ministerium kippt Freibetrag für freiwillig Rentenversicherte
Spiegel: Renten steigen kräftig
FAZ: Suche nach Wegen aus dem Hartz-IV-System
RND: Rentenbeitragssatz wird durch GroKo-Pläne früher steigen
19.03.2018
aktuelle-sozialpolitik: Ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen
BIAJ: Bund der Steuerzahler, FAZ, dpa u.a. verbreiten absurden Lohn-Hartz-IV-Vergleich
Tagesspiegel: Grüne rücken von Hartz IV ab
Versicherungsbote: Pflegeversicherung - Eigenanteil für Pflegeheim steigt
18.03.2018
Der Postillon: SPD und Grüne einig – »Jens Spahn sollte sich schämen, dass er Hartz IV erfunden hat«
RUBIKON: Die Gerechtigkeits-Mär
16.03.2018
Spiegel: GroKo will 209 neue Stellen, die Hälfte für »heimatbezogene Innenpolitik«
BIAJ: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Februar 2018
VersicherungsJournal: Reine Beitragszusage - die Chancen und Risiken
15.03.2018
DESTATIS: Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland 2017 bei 21 Prozent
RP: Jeder fünfte Riester-Vertrag liegt auf Eis
ND: Arbeitszeitgesetz im Bundestag
14.03.2018
BIAJ: Jobcenter (gE) - Zuweisung und Ausgaben für Eingliederungsleistungen
SZ: So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben
SZ: Arbeitsagentur führt Berufstest für Ungelernte und Flüchtlinge ein
13.03.2018
IAB: Höhere Erwerbstätigenzahl ließ Arbeitsvolumen 2017 auf rund 60 Milliarden Stunden steigen
FAZ: »Unser Sozialstaat hat ganz empfindliche Probleme«
DESTATIS: Migration 2016 - Nettozuwanderung nach Deutschland bei 500.000 Personen
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12.03.2018
DLF: »Die Menschen haben Angst vor sozialem Abstieg«
09.03.2018
VersicherungsJournal: Bei Scheitern der Betriebsrentenreform droht »Deutschlandrente«
DESTATIS: Arbeitskosten im Jahr 2017 um 2,1 Prozent gestiegen
08.03.2018
Spiegel: Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist
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07.03.2018
BIAJ: Frauen und SGB II - »Integrationen« und »Integrationsquoten« im Ländervergleich
06.03.2018
RND: Reserve der Pflegeversicherung schrumpft erstmals seit 2007
O-Ton Arbeitsmarkt: Bundesagentur für Arbeit: Jede dritte offene Stelle in der Leiharbeit
05.03.2018
BIAJ: Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich
03.03.2018
02.03.2018
BMG: Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2017
01.03.2018
HB: Warum Geringverdiener heute weniger in der Tasche haben als Anfang der 1990er
IAB: Ausbildung kann Bleibeperspektiven für Geflüchtete verbessern
Johannes Steffen | Februar 2014
In Abhängigkeit von ihrer zeitlichen Lage werden Zeiten der Arbeitslosigkeit im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sehr unterschiedlich behandelt und bewertet. Hier ein kleine (interaktive) Zeitreise durch die Geschichte der Sozialpolitik.
1. Zeiten der Arbeitslosigkeit im Rentenrecht
Wer während Zeiten der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld (ALG) bezieht, bleibt derzeit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, sofern im letzten Jahr vor dem ALG-Bezug Rentenversicherungspflicht bestanden hat (Vorpflichtversicherung). Zeiten des ALG-Bezugs sind somit Zeiten mit vollwertigen Beiträgen zur Rentenversicherung – vergleichbar den Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dies gilt allerdings nicht für alle Zeiten des ALG-Bezugs oder des Bezugs der früheren Arbeitslosenhilfe (ALHI). Diese Zeiten sind nur dann Pflichtbeitragszeiten, wenn sie zwischen Juli 1978 und Ende 1982 oder nach 1991 liegen. Sofern in den Jahren 2005 bis 2010 Rentenversicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II (ALG II) vorlag, handelt es sich bei diesen Zeiten ebenfalls um (niedrige) vollwertige Beitragszeiten. Eine Vorpflichtversicherung war – anders als bei ALG-Bezug – nicht erforderlich und auch das Tatbestandsmerkmal Arbeitslosigkeit war keine zwingende Voraussetzung.
Zeiten der Arbeitslosigkeit, die nicht Pflichtbeitragszeiten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen als beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeit) bei der Rente Berücksichtigung finden. »Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte (...) wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben«. Dies bedeutet insbesondere:
Zudem muss die Arbeitslosigkeit, um als Anrechnungszeit anerkannt werden zu können, grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen haben sowie in der Zeit vor Juli 1978 bzw. vor 1992 mindestens einen Kalendermonat angedauert haben.
Besonderheiten gelten für Zeiten der Arbeitslosigkeit vor vollendetem 25. Lebensjahr: Sofern in dieser Zeit Versicherungspflicht wegen Leistungsbezugs bestand, sind diese Zeiten zugleich auch Anrechnungszeiten (beitragsgeminderte Zeiten). Ab 2011 sind auch Zeiten des ALG-II-Bezugs vor vollendetem 25. Lebensjahr – soweit Arbeitslosigkeit vorliegt – Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Damit ist in beiden Fällen für Rentenzugänge seit 2002 der Weg geöffnet für eine Bewertung dieser Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung. Ansonsten bilden Zeiten des ALG-II-Bezugs ab 2011 einen eigenständigen Anrechnungszeittatbestand, bei dem es sich grundsätzlich nicht gleichzeitig um Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit handelt.
2. Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
Mit der Qualifizierung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Beitragszeit oder als Anrechnungszeit ist noch keine Festlegung dahingehend getroffen, in welchem Umfang – bzw. ob überhaupt – diese Zeiten (direkt) rentensteigernd wirken; maßgebend hierfür ist die Bemessungsgrundlage der entrichteten Beiträge bzw. die Antwort auf die Frage, ob und (falls ja) wie Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bewertet werden.
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug (ALG, ALHI) wurden von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit (BA) erstmals ab Juli 1978 und letztmalig für Dezember 1982 Rentenbeiträge auf Basis des der Leistung zugrunde liegenden Bemessungsentgelts (vereinfacht: vormaliges Bruttoentgelt) entrichtet. Verglichen mit der vorhergehenden versicherten Beschäftigung ergaben sich infolge des Statuswechsels hin zum Bezug von ALG bzw. ALHI somit grundsätzlich keine rentenrechtlichen Nachteile.
Auch in den Jahren 1983 bis 1991 führte die BA für ihre Leistungsempfänger Beiträge an die Rentenversicherung ab. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um »echte« Beitragszahlungen; Beiträge wurden von der BA pauschal und auch nur noch auf Basis der Höhe der BA-Leistung entrichtet und sind nicht in den Versichertenkonten gespeichert, so dass es sich bei diesen Zeiten rentenrechtlich nicht um Beitragszeiten, sondern um Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit handelt. Die BA zahlte demnach Beiträge für Anrechnungszeiten.
Seit der Einführung des SGB II (2005) sind die Agenturen für Arbeit (AA) nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) traten mit den Arbeitsgemeinschaften von AA und Kommunen (ARGE) und den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Durch die Neuorganisation des SGB II (2011) wurden diese in Jobcenter (JC) umgewandelt, die in Form von gemeinsamen Einrichtungen bzw. in kommunaler Trägerschaft (z. Zt. 106 JC) agieren.
In den Rechtskreis des SGB II fallen Arbeitslose, die keine Leistungsansprüche an die Arbeitslosenversicherung (mehr) haben und die gleichzeitig bedürftig im Sinne des SGB II sind; sie erhalten Arbeitslosengeld II (ALG II). Auch Arbeitslose, deren ALG durch ALG II aufgestockt wird, zählten vor 2017 zum Rechtskreis des SGB II.
Arbeitslose mit Leistungsansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung fallen in den Rechtskreis des SGB III und erhalten Arbeitslosengeld (ALG). Auch jene Arbeitslose, die keine Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung (mehr) haben und die nicht bedürftig im Sinne des SGB II sind, werden dem Rechtskreis des SGB III zugeordnet.
Nicht alle Personen, die ALG II beziehen, sind auch gleichzeitig arbeitslos. Im Jahr 2017 waren von den insgesamt 4,36 Millionen ALG-II-Empfängern 38,1 Prozent oder 1,66 Millionen als Arbeitslose registriert. Den restlichen 61,9 Prozent war beispielsweise wegen Schulbesuchs, Kindererziehung oder Pfege von Angehörigen eine Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten - oder es handelte sich um Erwerbslose, die nicht als arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III galten (bspw. Teilnahme an Maßnahmen). Aber auch Erwerbstätige, deren Lohn zu gering ist, erhalten bei Bedürftigkeit ALG II, ohne dass sie arbeitslos sein müssen.
Vor Einführung des SGB II im Jahr 2005 lag der Anteil der Arbeitslosen ohne Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung (ALG oder ALHI) merklich höher. Ein Teil von ihnen bezog - Bedürftigkeit vorausgesetzt - Leistungen nach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Andererseits waren bedürftige Erwerbsfähige nach BSHG zwar verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen; sie waren damit - anders als seit 2005 - aber nicht zwangsläufig auch bei den damaligen Arbeitsämtern als Arbeitslose registriert.
Mit Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 wurden von da an wieder Pflichtbeiträge seitens der BA im Falle des Bezugs von ALG oder ALHI entrichtet; seitherige Änderungen betrafen die Bemessungsgrundlage der Beiträge. Bemessungsgrundlage war zunächst der Zahlbetrag der BA-Leistung ; seit 1995 waren es bei ALG- oder ALHI-Bezug 80 Prozent des Bemessungsentgelts. Bei ALHI-Bezug wurde die Bemessungsgrundlage in den Jahren 1997 bis 1999 in all den Fällen anteilig gekürzt, in denen der ALHI-Zahlbetrag beispielsweise wegen angerechneten (Partner-) Einkommens niedriger ausfiel als die Tabellen-ALHI; seit dem Jahr 2000 war nur noch die Höhe des ALHI-Zahlbetrages maßgeblich für die Bemessung der Rentenbeiträge.
Monatliche Bemessungsgrundlage für Pflichtbeiträge wegen des ALG-II-Bezugs waren zunächst 400 € (2005 und 2006) und schließlich nur noch 205 € (2007 bis 2010). Die rentenrechtliche Absicherung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit als Pflichtbeitragszeit hat sich über die vergangenen Jahre somit deutlich verschlechtert.
Zeiten der Arbeitslosigkeit, die nicht gleichzeitig Pflichtbeitragszeiten sind, sind unter den oben genannten Voraussetzungen Anrechnungszeiten (beitragsfreie Zeiten). Lagen diese Zeiten vor Juli 1978 (mit sowie ohne Leistungsbezug) oder in den Jahren 1983 bis 1991 (mit Leistungsbezug), so handelt es sich um bewertete Anrechnungszeiten. Bei der Rentenberechnung erhalten diese Zeiten Entgeltpunkte in Höhe des auf 80 Prozent begrenzten Gesamtleistungswerts – und zwar den höheren Wert aus der Grundbewertung mit alle Beitragszeiten oder aus der Vergleichsbewertung, in die nur Zeiten mit vollwertigen Beiträgen einfließen. Gesamtleistungswert ist (vereinfacht) die durchschnittliche Entgeltposition während des Erwerbslebens.
Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen 1992 und 1997 mit Bezug von ALG oder ALHI sind Pflichtbeitragszeiten und gleichzeitig Anrechnungszeiten (beitragsgeminderte Zeiten). Auch auf diese Zeiten findet die begrenzte Gesamtleistungsbewertung Anwendung, so dass eine Werterhöhung (gegenüber der Bewertung als reine Pflichtbeitragszeit) Platz greifen kann. Die Summe der Entgeltpunkte wird eventuell um einen Zuschlag so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Anrechnungszeiten hätten. Diese Zeiten erhalten somit auch dann einen Zuschlag an Entgeltpunkten, wenn der Wert aus der Grundbewertung mit allen Beitragszeiten höher ausfällt als der Wert aus der Vergleichsbewertung mit ausschließlich vollwertigen Beitragszeiten.
Demgegenüber werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug einer der Leistungen ALG, ALHI oder ALG II, die nach Juni 1978 liegen, rentenrechtlich als unbewertete Anrechnungszeiten behandelt; dies gilt seit 2011 auch für Zeiten mit Bezug von ALG II (Ausnahme bei unter 25-Jährigen, bei denen diese Zeiten Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit sind und damit unter die begrenzte Gesamtleistungsbewertung fallen).
Bei Durchschnittsverdienst ergeben sich die im Folgende aufgeführten Anwartschaften pro Jahr Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung der Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug für einen Durchschnittsverdiener ohne rentenrechtliche Lücken und ohne beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten außerhalb der entsprechenden Arbeitslosigkeitszeiten selbst; unterstellt ist ein Gesamtleistungswert von 0,0833 Entgeltpunkten (EP) pro Monat bzw. 1 EP pro Jahr:
3. Anrechnungszeiten und Rente
Auch in den Fällen, in denen (unbewertete) Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bzw. wegen ALG-II-Bezugs selbst keine rentensteigernde Wirkung haben, sind sie als beitragsfreie Zeiten keineswegs unbedeutend für die spätere Rente. Zum einen dienen diese Zeiten der Erfüllung von (Warte-) Zeittatbeständen und zum anderen tragen sie im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zur Schließung rentenrechtlicher Lücken im belegungsfähigen Gesamtzeitraum bei. Sie wirken damit positiv auf die Bewertung anderer beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten.
Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit dienen zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren; damit kann eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte (vorzeitig) in Anspruch genommen werden. Zugangsvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist u.a., dass innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden; Anrechnungszeiten verlängern den Fünfjahreszeitraum, so dass die einmal erfüllte Zugangsvoraussetzung durch zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit nicht verloren geht. Und schließlich zählen Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit (oder wegen ALG-II-Bezugs) auch bei den 25 Jahren mit, die insgesamt erreicht werden müssen, damit für nach 1991 liegende Berücksichtigungszeiten zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt bzw. gutgeschrieben werden können; damit wird z.B. die Teilzeitbeschäftigung von Frauen nach der dreijährigen Kindererziehungszeit um die Hälfte auf maximal einen Entgeltpunkt pro Jahr hochgewertet. - Und der Entwurf für ein Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht vor, dass Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, soweit es sich dabei um Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten handelt - ab Juli 2014 auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden.
Da (unbewertete) Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen, verhindern sie zudem das Entstehen rentenrechtlicher Lücken infolge von Arbeitslosigkeit. Hierdurch tragen diese Zeiten über die Erhöhung des Gesamtleistungswerts zu einer besseren Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bei.
Bei den zu bewertenden beitragsfreien Zeiten kann es sich beispielsweise um die Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente oder auch um Zeiten der Arbeitslosigkeit selbst handeln, die vor Juli 1978 (mit sowie ohne Leistungsbezug) oder zwischen 1983 und 1991 (mit Leistungsbezug) liegen.
24.04.2018
SZ: Rentenpläne der Koalition sind »unbezahlbar« [bei »ewigem« Beitragsdeckel von 20 Prozent]
23.04.2018
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20.04.2018
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19.04.2018
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18.04.2018
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16.04.2018
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15.04.2018
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13.04.2018
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12.04.2018
ND: Hartz-IV-Reform - Heilung für eine schwärende Wunde
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11.04.2018
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03.04.2018
Spiegel: Handwerk verlangt lockerere Arbeitszeitgesetze
HB: Paketboten verdienen im Schnitt weniger als vor zehn Jahren
Freitag: Armut, die sich lohnt
miese-jobs: Trotz Lohnanhebung erhalten viele Leiharbeiter nur Niedriglöhne
31.03.2018
Sozialismus: Grundsicherung neu ausrichten – aber wie?
30.03.2018
FAZ: »Solidarisches Grundeinkommen« - Gute Idee mit falschem Namen
HB: Hartz IV-Bekenntnis bringt SPD-Chef Scholz Kritik aus den eigenen Reihen
29.03.2018
FR: Hartz IV - Trickserei und Dummheit der SPD
Freitag: SPD und Hartz IV - Es ist nicht zu glauben
HB: Hartz-IV-Debatte – Arbeitsminister Heil lässt viele Fragen offen
BIAJ: Als Langzeitarbeitslose registrierte erwerbsfähige Hartz IV'ler - Großstadtvergleich
BIAJ: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte - Ländervergleich März 2018
DESTATIS: Februar 2018 - 1,4 Prozent mehr Erwerbstätige im Vorjahresvergleich
ND: Vizekanzler Scholz will an Hartz IV festhalten
28.03.2018
DIW: Entlastungen bei den Sozialbeiträgen sind eine Alternative zu Steuersenkungen
DESTATIS: 1.059.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017
SZ: Heil offen für Gespräche über »Abschaffung« von Hartz IV
Zeit: Wirtschaftsforscher fordern Entlastung von Geringverdienern
27.03.2018
FR: Selbstständige - Auf Kosten der Krankenkasse
ihre vorsorge: Rentenpaket 2014 - 18 Prozent der EM-Rentner begünstigt
26.03.2018
BIAJ: Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen 2016
miese-jobs: Entwicklung der Reallöhne im Jahr 2017 - Eine magere Bilanz
Spiegel: Bildungs- und Teilhabepaket - Nur jeder Vierte nutzt Zuschüsse
VersicherungsJournal: Welche Pensionskassen ihren Rechnungszins abgesenkt haben
DESTATIS: Lebenserwartung für Jungen und Mädchen steigt weiter an
25.03.2018
Tagesspiegel: SPD-Vize Dreyer - Abschaffung von Hartz IV ist möglich
Spiegel: Kann ein Grundeinkommen Hartz IV ersetzen?
Tagesspiegel: Langzeitarbeitslose - Hauptsache raus aus der Statistik
24.03.2018
BIAJ: Arbeitslosenquoten und Armutsgefährdungsquoten 2006 und 2016 in den 14 Großstädten
23.03.2018
Spiegel: 1,4 Millionen Rentner arbeiten im Alter
Spiegel: SPD-Spitzengenossen wollen Hartz IV beenden
WSI: Lohnausfälle und entgangene Sozialbeiträge durch Mindestlohnumgehungen
SZ: Mindestlohn-Tricks kosten Deutschland zehn Milliarden
Berliner Zeitung: Spahn leitet konkrete Schritte gegen Pflegenotstand ein
Tagesspiegel: Müller - Hartz IV bleibt ein Makel. Das Grundeinkommen ist möglich
22.03.2018
miese-jobs: Arbeitslose werden weiterhin zu oft in die Leiharbeit gedrückt
HB: Hessen treibt Debatte um »Deutschlandrente« für alle voran
BIAJ: Jobcenter gE - Verwaltungskosten 2014 bis 2017 und Mittelumschichtungen 2017
21.03.2018
SZ: EU-Ausländern das Kindergeld kürzen? So einfach ist das nicht!
RND: Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht
Berliner Zeitung: Fratzscher (DIW) - »Solidarisches Grundeinkommen ist sinnvoll und finanzierbar«
20.03.2018
Spiegel: Geförderte Jobs für Langzeitarbeitslose
HB: Ministerium kippt Freibetrag für freiwillig Rentenversicherte
Spiegel: Renten steigen kräftig
FAZ: Suche nach Wegen aus dem Hartz-IV-System
RND: Rentenbeitragssatz wird durch GroKo-Pläne früher steigen
19.03.2018
aktuelle-sozialpolitik: Ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen
BIAJ: Bund der Steuerzahler, FAZ, dpa u.a. verbreiten absurden Lohn-Hartz-IV-Vergleich
Tagesspiegel: Grüne rücken von Hartz IV ab
Versicherungsbote: Pflegeversicherung - Eigenanteil für Pflegeheim steigt
18.03.2018
Der Postillon: SPD und Grüne einig – »Jens Spahn sollte sich schämen, dass er Hartz IV erfunden hat«
RUBIKON: Die Gerechtigkeits-Mär
16.03.2018
Spiegel: GroKo will 209 neue Stellen, die Hälfte für »heimatbezogene Innenpolitik«
BIAJ: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Februar 2018
VersicherungsJournal: Reine Beitragszusage - die Chancen und Risiken
15.03.2018
DESTATIS: Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland 2017 bei 21 Prozent
RP: Jeder fünfte Riester-Vertrag liegt auf Eis
ND: Arbeitszeitgesetz im Bundestag
14.03.2018
BIAJ: Jobcenter (gE) - Zuweisung und Ausgaben für Eingliederungsleistungen
SZ: So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben
SZ: Arbeitsagentur führt Berufstest für Ungelernte und Flüchtlinge ein
13.03.2018
IAB: Höhere Erwerbstätigenzahl ließ Arbeitsvolumen 2017 auf rund 60 Milliarden Stunden steigen
FAZ: »Unser Sozialstaat hat ganz empfindliche Probleme«
DESTATIS: Migration 2016 - Nettozuwanderung nach Deutschland bei 500.000 Personen
ihre vorsorge: Rentenversicherung - Zusätzliche Steuermittel nötig
12.03.2018
DLF: »Die Menschen haben Angst vor sozialem Abstieg«
09.03.2018
VersicherungsJournal: Bei Scheitern der Betriebsrentenreform droht »Deutschlandrente«
DESTATIS: Arbeitskosten im Jahr 2017 um 2,1 Prozent gestiegen
08.03.2018
Spiegel: Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist
SZ: Die Deutschen fürchten die Armut im Alter
07.03.2018
BIAJ: Frauen und SGB II - »Integrationen« und »Integrationsquoten« im Ländervergleich
06.03.2018
RND: Reserve der Pflegeversicherung schrumpft erstmals seit 2007
O-Ton Arbeitsmarkt: Bundesagentur für Arbeit: Jede dritte offene Stelle in der Leiharbeit
05.03.2018
BIAJ: Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich
03.03.2018
02.03.2018
BMG: Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2017
01.03.2018
HB: Warum Geringverdiener heute weniger in der Tasche haben als Anfang der 1990er
IAB: Ausbildung kann Bleibeperspektiven für Geflüchtete verbessern
Maximale ALG-Bezugsdauer
Grundsätzlich betrug und beträgt die maximale Bezugsdauer des ALG für zuvor länger Beschäftigte ein Jahr. In Abhängigkeit vom Lebensalter und der Vorversicherungszeit gab es seit Mitte der 1980er Jahre die folgenden Staffelungen:
1985
ab 49 Jahre bis zu 18 Monate
1986
ab 44 Jahre bis zu 16 Monate,
ab 49 Jahre bis zu 20 Monate,
ab 54 Jahre bis zu 24 Monate.
1987
ab 42 Jahre bis zu 18 Monate,
ab 44 Jahre bis zu 22 Monate,
ab 49 Jahre bis zu 26 Monate,
ab 54 Jahre bis zu 32 Monate.
1997 (April)
ab 45 Jahre bis zu 18 Monate
ab 47 Jahre bis zu 22 Monate
ab 52 Jahre bis zu 26 Monate
ab 57 Jahre bis zu 32 Monate
2006 (Februar)
ab 55 Jahre bis zu 18 Monate
2008
ab 50 Jahre bis zu 15 Monate
ab 55 Jahre bis zu 18 Monate
ab 58 Jahre bis zu 24 Monate
Sozialpolitische Chronik
Die Sozialpolitische Chronik bietet einen Überblick über die zentralen gesetzlichen Änderungen in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Sozialhilfe (HLU) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (»Hartz IV«) über die vergangenen Jahrzehnte.